[Foto: Chrysotilfasern unter dem Rasterelektronenmikroskop by Janice Haney – Bildnachweis]
In Berlin besteht alleine bei 50.406 Wohnungen der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Asbestverdacht. Über die Zahlen bei privaten Vermietern liegen keine Erkenntnisse vor. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 16.11.2015 (Drucksache 17/17291) auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) hervor.
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. und die WisS – Wählerinitiative soziales Spandau – freuen sich, dass dieses wichtige Thema nun auch von den anderen Berliner Bezirken aufgegriffen wird. Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg haben entsprechende Anträge in die BVV eingebracht.
Es ist notwendig, dass hier alle Berliner Bezirke zum Wohl der betroffenen Mieter*Innen an einem Strang ziehen und dem Senat die dringliche Forderung nach einem zentralen Asbest-Register kommunizieren.
In Spandau wurde ein entsprechender Antrag des Fraktionsvorsitzenden der PIRATEN Emilio Paolini bereits im April von der BVV beschlossen.
Nur ein gemeinsamer Ansatz kann hier zum Erfolg führen, weil der Berliner Senat, obwohl die Gesundheit das wichtigste Gut des Menschen ist, dieses Thema in der Vergangenheit ignoriert hat und nicht bereit war, aktiv im Interesse der Menschen tätig zu werden.
“Wie bei vielen anderen Themen, ignoriert der Senat auch hier die Belange der einzelnen Bezirke so lange, bis man ihm einen Schuss vor den Bug verpasst und er nicht länger wegschauen kann. Wir hoffen, dass sich in Sachen Asbest-Register nun durch die gemeinsame Anstrengung endlich etwas tut!”, erklärt Emilio Paolini.
“Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen ist, so war es längst überfällig, dass sich die Bezirke dem Thema Asbest in Wohnungen widmen”; sagt RA Uwe Piper, 1. Vorsitzender des AMV. “Als bereits unverantwortlich und grob fahrlässig muss es bezeichnet werden, dass dem Senat keinerlei Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter vorliegen”, so Piper. “Es ist zu hoffen, dass die nunmehr auf den Weg gebrachten Anträge Erfolg haben werden und so der Senat gezwungen wird, ein Asbestregister einzuführen sowie einen Sanierungsfahrplan vorzulegen”, schließt Piper.
Mit freundlichen Grüßen,
Emilio Paolini (Vorstand WisS)