Der erste Antrag in der BVV wird sein:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen zur Anbringung von Wahlplakaten eingehalten wird. Jedes Plakat darf dann nur noch gemäß der Auflagen angebracht werden. Verstöße sind ohne Ausnahme mit einem Bußgeld zu belegen.

Jürgen Kessling und Marion Thoma (als Vorstand der WisS)